Die Fördermaßnahmen der BIV
Die Bayerische Imkervereinigung e.V. als anerkannt gemeinnützige Organisation finanziert sich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Soweit jährliche Überschüsse anfallen, werden diese als Betriebsrücklage für die Verbandsführung verwendet. Hierzu ist ein Jahresetat vorgesehen. Überschüsse darüber hinaus werden in die drei Förderbereiche der BIV zu gleichen Anteilen zugewiesen. Die BIV-Förderbereiche untergliedern sich in:
– Förderung der Aus- und Fortbildung der Imker
– Förderung der Bienengesundheit
– Förderung der Zucht der Honigbiene
Für die einzelnen Förderbereiche können jährlich zur Jahreshauptversammlung Anträge für Fördermaßnehmen durch die Mitglieder gestellt werden. Diese Anträge müssen im direkten Zusammenhang mit den Förderbereichen stehen und keine spezifischen Einzelfälle darstellen. Dies heißt, die Maßnahme muss der Allgemeinheit der Mitglieder förderlich und zweifelsfrei dem Förderbereich zuzuordnen sein.
Fallen Mittel über die gemäß Satzung festgelegten Rücklagen an, so sind diese zeitnah, für der Allgemeinheit der Mitglieder nutzbare Maßnahmen, einzusetzen. Die Entscheidung trifft hierzu der erweiterte Vorstand der BIV.
Bitte beachten:
Senden Sie Vorschläge für Fördermaßnahmen mindestens 8 Wochen vor dem Termin der Jahreshauptversammlung an die BIV-Vorstandschaft ein. Dies ist notwendig da für die vorgeschlagene Maßnahme die Kosten sowie die Verfügbarkeit des erforderlichen Personals ermittelt werden muss. Anderenfalls kann nicht über die Eingabe entschieden bzw. muss diese an den erweiterten Vorstand zum Beschluss übertragen werden. Hierzu ist jedoch die Zustimmung der anwesenden Mitglieder zur Jahreshauptversammlung erforderlich.
Adresse:
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Schillerstraße 4
93142 Maxhütte-Haidhof
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