BIV-Imkerversicherung

Als eine seiner Hauptaufgaben sieht die Bayerische Imkervereinigung die Vermittlung eines zuverlässigen und umfassenden Versicherungsschutzes. Dies ist bereits in der Satzung niedergelegt.
Hierzu beschließt die Vertreterversammlung über die angebotenen Imkerversicherungsverträge, die anschließend vom Vorstand geschlossen und für alle Mitglieder vertraglich bindend sind.
Die dadurch zu zahlende Versicherungsprämie der Imkerversicherung wird vom Schriftführer jährlich entsprechend den Mitglieder- und Völkerzahlen angepasst und mit der Jahresrechnung
den Imkervereinen zugestellt.

Der Vereinsvorstand ist in seiner Tätigkeit für Versicherung und Förderanträge ein Bediensteter der BIV-Vorstandschaft und handelt in deren Auftrag weiterhin hat für das Eigentum des Vereins ggf. gesonderte Versicherungsverträge abschließen.

Für diese Belange wird seitens der BIV ein Versicherungsobmann das Bindeglied zwischen dem Versicherungsnehmer (Verein/Vereinsmitglied) und dem Versicherungsgeber (Versicherungskammer Bayern).

Der Versicherungsobmann informiert und schult ggf. die Verbandsmitglieder (Vereine) bezüglich der BIV-Imkerversicherung. Die Abwicklung eines Schadens hat grundsätzlich über ihn zu erfolgen. Eigenmächtiges Einreichen von Versicherungsschäden direkt bei der Versicherungskammer Bayern verlängert die Abarbeitung und kann ggf. so zu Kürzungen der Entschädigungen führen.

Näheres regelt hierzu die BIV-Geschäftsordnung und deren Anlagen zur Versicherung.

Sie erreichen den Versicherungsobmann unter:

versicherung@bayerische-imker.de

Links zu den Versicherungsanträgen und weiterführenden Infos:

Adresse:

Bayerische Imkervereinigung e.V.

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